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14. August 2014
Längere Stornohaftungszeit durch die Hintertür?

Längere Stornohaftungszeit durch die Hintertür?

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), findet deutliche Worte in Richtung der Versicherer: „Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“. Er fürchtet, dass die Versicherer bei Lebensversicherungen eine Verlängerung der Stornohaftzeit durch die Hintertür durchsetzen wollen.

Anlass für die Kritik des BVK-Präsident Michael H. Heinz bildet die Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen“. Mit dem Gesetz sollen die Bestimmungen aus Solvency II in nationales Recht umgesetzt werden. Der GDV hatte am Anfang der Woche dazu seine Stellungnahme abgegeben. In Anlage 2 seiner Stellungnahme schlägt der GDV „mögliche Gesetzestexte zur Kalkulation der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“ vor. So soll der § 169 Abs. 3 VVG (Rückkaufswert) geändert werden. Die Änderung soll zu deutlich höheren Rückkaufswerten bei Storno in den ersten Vertragsjahren führen. Danach sollen nur noch 0,4 % der Beitragssumme pro Jahr einkalkuliert werden. Diese Abschlusskosten sollen nur in den ersten zehn Jahren eingerechnet werden können – bisher sind es fünf Jahre.

„Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“

„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so Michael H. Heinz in einer Presseerklärung, „das hört sich nach einer verbraucherfreundlichen Regelung an, die wir grundsätzlich begrüßen.“ Allerdings empfiehlt der GDV im Anschluss auch eine „Folgeänderung“ des § 80 VAG (Anforderungen an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen). Die Versicherer schlagen vor, im Sinne eines Gleichlaufs der Verteilung der Abschlusskosten mit der Provisionshaftung und eines dauerhaften Bestands des Vertrages, die Stornohaftzeit für Lebensversicherungen auf zehn Jahre zu erhöhen. „Was die Unternehmen beim LVRG nicht erreicht haben, versuchen Sie jetzt durch eine Hintertür doch noch umzusetzen, und zwar auf Kosten der Versicherungsvermittler, die mit der Verlängerung der Stornohaftzeit die Erhöhung der Rückkaufswerte, also eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, finanzieren. Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“, kritisiert Michael H. Heinz das Verhalten der Versicherer aufs Schärfste. „Wir werden bei Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin alles daran setzen, die Stornohaftzeit nicht zu verlängern.“